Aufgaben

Der Apothekerkammer des Saarlandes gehören alle Apothekerinnen und Apotheker an, die im Saarland ihren Beruf ausüben. Die Zahl der Mitglieder liegt derzeit bei über 1.000, davon sind 340 selbstständig tätig, die übrigen üben ihren Beruf im Angestelltenverhältnis aus, sei es in der Apotheke, der pharmazeutischen Industrie oder in Wissenschaft und Forschung. Die Kammer ist eine berufsständische Selbstverwaltung, die die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, aber auch die Einhaltung der apothekerlichen Berufspflichten überwacht. Trotz ihrer „hoheitlichen“ Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts versteht sie sich in erster Linie als Dienstleistungsunternehmen, das seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite steht. Das Spektrum der Dienstleistungen der Apothekerkammer des Saarlandes ist vielfältig, nachfolgend nur einige Beispiele: 

  • Beratung der Kammermitglieder in rechtlichen und pharmazeutischen Fragen
  • Organisation von Fortbildungsveranstaltungen für Apotheker und pharmazeutisches Personal
  • Regelungen des Notdienstes der saarländischen Apotheken
  • Zuständige Stelle für die Ausbildung der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA) und Durchführung der Prüfungen
  • Zuständige Stelle für die Weiterbildung der Apotheker zum Fachapotheker
  • Zertifizierung von Apotheken, die ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) eingeführt haben
  • Alarmrufsystem zur schnellen Information aller saarländischen Apotheken in dringenden Fällen
  • Stellenvermittlung für alle in Apotheken tätigen Berufsgruppen